Air-to-Air-Frequenzen (s.g. Quasselfrequenzen)

122,3 MHz, das war einmal

Wie der DAeC berichtete, beklagt EUROCONTROL, dass es immer wieder zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen kommt, weil falsche Frequenzen für die Bord-zu-Bord-Kommunikation genutzt werden. Die Nutzung falscher Frequenzen kann zur Störung der Kommunikation auch auf dicht benachbarten Frequenzen führen.

Veröffentlicht sind die Frequenzen in NfL 1-1935-20 und ebenfalls in der AIP VFR GEN 1-16 und GEN 1-17 nachlesbar. Für besondere Zwecke (Ausbildung, Ballonsport usw. sind weitere Frequenzen festgelegt. Stand 23.11.23 gelten die folgenden Kanäle (Beschreibung der Region nur als Orientierung, Einzelheiten GEN 1-17):

122,540gesamtes Staatsgebiet
122,555gesamtes Staatsgebiet
123,735Region 1 (Hamburg, Bremen, Nordsee
120,560Region 2 (Ostsee, Mecklenburg-Vorpommern)
127,885Region 3 (Münster, Osnabrück)
130,740Region 4 (Hannover, Berlin, Brandenburg)
127,890Region 5 (Düsseldorf, Köln-Bonn)
130,935Region 6 (Erfurt-Weimar, Leipzig-Halle, Dresden)
122,335 Region 7 (Frankfurt/Main, Saarbrücken)
123,010Region 8 (Nürnberg)
130,740Region 9 (Stuttgart)
121,390Region 10 (München)

Der Begriff „Quasselfrequenz“ ist nicht zutreffend. Es ist in jedem Fall Funkdisziplin einzuhalten. Das bedeutet, die Nutzung der Frequenzen ist betrieblichen Meldungen vorbehalte.