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Geschrieben von: Ingmar
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Mittwoch, den 17. Februar 2010 um 20:51 Uhr |
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Die DFS informiert: „Ab dem 11. März 2010 kann es in der FIR Langen für Vorhaben gemäß „Besondere
Nutzung Luftraum“ vermehrt zu Einschränkungen oder gar zu Ablehnungen kommen. In verminderter
Form wird diese Situation voraussichtlich noch bis in den Herbst 2010 hinein anhalten.
Der Grund liegt in der massiven Umstrukturierung der Verfahren für den IFR-Verkehr in den Kontrollzentralen
Karlsruhe und Langen. Die damit verbundenen Schulungsmaßnahmen, sowie die Gewöhnung
der Lotsen an die neuen Verfahren binden Kapazität und werden sich mitunter auch auf die freigabepfl
ichtigen Vorhaben der Allgemeinen Luftfahrt unter FL 100 auswirken. Der Linienverkehr wird in diesem
Zeitraum ebenfalls von Einschränkungen betroffen sein. Es ist auch dann mit einer Einschränkung oder
Ablehnung zu rechnen, wenn das Vorhaben langfristig angemeldet worden ist oder der Besitz einer „Betriebsbestimmung“
vorliegt. Dies betrifft vor allem:
• Fallschirmsprungvorhaben
• Kunstfl ugvorhaben
• Luftfahrtveranstaltungen
• Foto-Laserscanfl üge
• Segelfl uggebiete (örtliche und überörtliche)
• Ballonfahrten in staffelungsrelevanten Lufträumen
Betroffen sind auch Flugschulen, die IFR-Trainingsfl üge betreiben und an den in der Langen FIR befi ndlichen
Flugplätzen Übungsanfl üge durchführen wollen.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 17. Februar 2010 um 21:11 Uhr |