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Geschrieben von: Administrator
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Samstag, den 30. Januar 2010 um 09:47 Uhr |
Neue erfreuliche Informationen
Wie bereits mitgeteilt, verlieren am 31.12.2010 die Übergangsbescheinigungen für die englischen Sprachfertigkeiten für alle Inhaber eines BZF I oder AZF ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Januar 2011 müssen die Sprachkenntnisse in die Lizenz eingetragen sein, um Sprechfunk in englischer Sprache im In- und Ausland auszuüben. Leider ist die FAQ des LBA noch immer nicht aktualisiert. Inzwischen gibt es aber ein paar gute Neuigkeiten vom DAeC:
- Wichtig: Piloten, die vor dem 23. September 2008 ein BZF 1/ AZF abgelegt haben, können bis zum 31. Dezember 2011 ihre Sprachkenntnisse durch eine Verlängerungsprüfung nachweisen. Nach Ablauf dieses Termins wird eine Erstprüfung gefordert, die mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden ist.
- Das Luftfahrt-Bundesamt hat dem DAeC die Zulassung als Stelle zur Abnahme von Sprachprüfungen erteilt. Derzeit verfügt der DAeC über 10 leitende Sprachprüfer, die nun weitere Sprachprüfer qualifizieren. Damit können Piloten zukünftig die geforderten Erst- und Verlängerungsprüfungen auf Level 4 bei den DAeC-Sprachprüfern ablegen.
- Die Kosten für eine Verlängerungsprüfung werden für DAeC-Mitglieder erfreuliche 20 Euro, für Nichtmitglieder 50 Euro betragen.
Mein ursprünglicher Beitrag
Direkt zur DAeC-Mitteilung
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 30. Januar 2010 um 10:26 Uhr |