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Landeplatz Lärmschutzverordnung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Ingmar   
Sonntag, den 13. Dezember 2009 um 19:51 Uhr

Der DAeC informiert: Zum 31.12.2009 läuft die Übergangsregelung der Landeplatz-Lärmschutzverordnung (LLV) für Flugzeuge mit Baujahr vor 2000 aus. Ab 1. Januar müssen dann auch Flugzeuge mit Baujahr vor 2000 eine zusätzliche Lärmminderung um rund zwei dbA nachweisen können, damit sie das Zeugnis für erhöhten Lärmschutz be- oder erhalten können. Für Flugzeuge die den erhöhten Lärmschutz nicht nachweisen, ist dann eine höhere Landegebühr fällig oder eine Landung auf bestimmten Plätzen nur eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich. In wieweit das auf die uns zur Verfügung stehenden Maschinen zutrifft, könnte bisher noch nicht geklärt werden. Weiteres unter www.daec.de.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 13. Dezember 2009 um 20:27 Uhr
 
 

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